Beschluss: ungeändert beschlossen

1.  Aufsichtsrat der Stadtwerke EVB Huntetal GmbH

8 Sitze und der Bürgermeister gemäß § 9 Abs. 1 a des Gesellschaftsvertrages

Der Rat der Stadt Diepholz stellt gemäß § 138 Abs. 3 und Abs. 2 in Verbindung mit § 71 Abs. 6 NKomVG durch Beschluss die Verteilung der acht der Stadt zustehenden Sitze in den Aufsichtsrat der Stadtwerke EVB Huntetal GmbH auf Vorschläge der Fraktionen des Rates und deren namentliche Besetzung wie folgt fest:

 

benennende Fraktion            Mitglied             

CDU-Fraktion                             Horst Glockzin

CDU-Fraktion                             Gerhard Friedrichs

CDU-Fraktion                             Marcel Scharrelmann

CDU-Fraktion                             Heino Langhorst

SPD-Fraktion                              Marta Sickinger

SPD-Fraktion                              Manfred Albers

FDP-Fraktion                              Wilhelm Reckmann

GRÜNE-Fraktion                       Andreas Pawelzik

 

Der Rat der Stadt Diepholz wählt gemäß § 67 NKomVG den Bürgermeister in den Aufsichtsrat der Stadtwerke EVB Huntetal GmbH.

 

Bürgermeister                           Dr. Thomas Schulze

 

Der Rat der Stadt Diepholz beschließt einstimmig: 

 

2.  Beirat gem. § 14 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke EVB

Huntetal GmbH (Diepholzer Verkehrsgesellschaft)

7 Sitze (Bürgermeister ist Geschäftsführer)

Der Rat der Stadt Diepholz stellt gemäß § 138 Abs. 3 und Abs. 2 in Verbindung mit § 71 Abs. 6 NKomVG durch Beschluss die Verteilung der sieben der Stadt zustehenden Sitze im Beirat der Stadtwerke EVB Huntetal GmbH auf Vorschläge der Fraktionen des Rates fest und weist den Bürgermeister als Mitglied der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke EVB Huntetal GmbH an, als Mitglieder des Beirates für Angelegenheiten der Diepholzer Verkehrsgesellschaft mbH folgende Personen zu benennen:

 

benennende Fraktion            Mitglied                                              Stellvertreter

CDU-Fraktion                             Hans-Ulrich Püschel                       Heino Langhorst

CDU-Fraktion                             Sandra Huntemann                        Ralf Müller

CDU-Fraktion                             Bärbel Schmitz                                 Karin zur Mühlen

SPD-Fraktion                              Prof. Dr. Winfried Schröder        Liljana Zeisler

SPD-Fraktion                              Sonja Syrnik                                      Bernt Streese

FDP-Fraktion                              Hans-Werner Schwarz                  Wilhelm Reckmann

GRÜNE-Fraktion                       Andreas Pawelzik                           Veysi Savga

 

Der Rat der Stadt Diepholz beschließt einstimmig: 

 

3.  Beirat gem. § 14 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke EVB

Huntetal GmbH  

(Energiebeirat)

Ratsvorsitzende/r, Ortsvorsteher und der Bürgermeister

Der Rat der Stadt Diepholz stellt gemäß § 138 Abs. 3 und Abs. 2 in Verbindung mit § 71 Abs. 6 NKomVG durch Beschluss die Verteilung der Sitze im Energiebeirat der Stadtwerke EVB Huntetal GmbH wie folgt fest:

 

Mitglied

Ortsvorsteher Aschen            Wilhelm Paradiek

Ortsvorsteher St. Hülfe         Marcel Scharrelmann

Ortsvorsteher Heede             Ralf Müller

Stellv. Ratsvorsitzende/r       Hans-Werner Schwarz o. Sonja Syrnik

 

 

Der Rat der Stadt Diepholz wählt gemäß § 67 NKomVG den Bürgermeister in den Energiebeirat der Stadtwerke EVB Huntetal GmbH.

 

Bürgermeister                           Dr. Thomas Schulze

 

Der Rat der Stadt Diepholz beschließt einstimmig: 

 

4.  Gesellschafterversammlung der WiSta GmbH

6 Sitze und der Bürgermeister gemäß § 8 des Gesellschaftsvertrages

Der Rat der Stadt Diepholz stellt gemäß § 138 Abs. 2 und Abs. 1 in Verbindung mit § 71 Abs. 6 NKomVG durch Beschluss die Verteilung der sechs der Stadt zustehenden Sitze in der Gesellschafterversammlung der WiSta GmbH auf die Vorschläge der Fraktionen des Rates und deren namentliche Besetzung wie folgt fest:

 

benennende Fraktion            Mitglied                                        Stellvertreter

CDU-Fraktion                             Gerhard Friedrichs                   Karin zur Mühlen

CDU-Fraktion                             Jolanta Malan                             Horst Glockzin

CDU-Fraktion                             Bärbel Schmitz                           Hans-Ulrich Püschel

SPD-Fraktion                              Bernt Streese                             Ralf Evers

SPD-Fraktion                              Ingo Estermann                         Sonja Syrnik

FDP-Fraktion                              Wilhelm Reckmann                  Heinrich Buck

 

Der Rat der Stadt Diepholz wählt gemäß § 67 NKomVG den Bürgermeister in die Gesellschafterversammlung der WiSta GmbH. Der Rat der Stadt Diepholz beschließt gemäß § 138 Abs. 2 Satz 3 NKomVG, dass sich der Bürgermeister im Verhinderungsfall nach Maßgabe des Gesellschaftsrechts durch den allgemeinen Stellvertreter vertreten lassen kann.

        

Mitglied                                                                                    Stellvertreter

Bürgermeister                                                                       Dr. Thomas Schulze          allgemeiner Vertreter Michael Klumpe

 

Der Rat der Stadt Diepholz beschließt einstimmig: 

 

5.  Aufsichtsrat der Wohnbau Diepholz GmbH

1 Sitz

Der Rat der Stadt Diepholz wählt gemäß § 138 Abs. 1 in Verbindung mit § 67 NKomVG als Mitglied sowie als stellvertretendes Mitglied der Stadt im Aufsichtsrat der Wohnbau Diepholz GmbH:

 

Mitglied                                                                        Stellvertreter

Bürgermeister   Dr. Thomas Schulze                 Ratsvorsitzende/r Marcel Scharrelmann

 

Der Rat der Stadt Diepholz beschließt einstimmig: 

 

6.  Gesellschafterversammlung der Flächenagentur GmbH im Städtequartett Damme, Diepholz,

Lohne, Vechta

1 Sitz und der Bürgermeister

Der Rat der Stadt Diepholz beschließt, Herrn Dr. Thomas Schulze als Bürgermeister gemäß § 10 Nr. 1 des Gesellschaftsvertrages als Vertreter der Gemeinde in die Gesellschafterversammlung der Flächenagentur GmbH im Städtequartett Damme, Diepholz, Lohne, Vechta zu entsenden. Der Rat der Stadt Diepholz wählt gemäß § 138 Abs. 2 und Abs. 1 in Verbindung mit § 67 NKomVG als Mitglied sowie als stellvertretendes Mitglied der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Flächenagentur GmbH im Städtequartett Damme, Diepholz, Lohne, Vechta:

 

Mitglied                                                                        Stellvertreter

Bürgermeister      Dr. Thomas Schulze              allgemeiner Vertreter Michael Klumpe

Ratsvorsitzende/r Marcel Scharrelmann        einer der Vertreter der/des

                                                                                        Ratsvorsitzenden

 

Der Rat der Stadt Diepholz beschließt gemäß § 138 Abs. 2 Satz 3 NKomVG, dass sich der Bürgermeister im Verhinderungsfall nach Maßgabe des Gesellschaftsrechts durch den allgemeinen Stellvertreter vertreten lassen kann.

 

Der Rat der Stadt Diepholz beschließt einstimmig: 

 

7. Bürgermeister als Vertreter in Gesellschafterversammlungen mit nur einem Sitz

Der Rat der Stadt Diepholz wählt nach § 138 Abs. 1 NKomVG i.V.m. § 86 Abs. 1 Satz 3 NKomVG den Bürgermeister gemäß § 67 NKomVG als Vertreter in die Gesellschafterversammlungen der Wohnbau Diepholz GmbH, der Stadtwerke EVB Huntetal GmbH und der Privaten Hochschule für Wirtschaft und Technik gGmbH.

 

Der Rat der Stadt Diepholz beschließt einstimmig:

 

8.  Unterrichtungspflicht

Der Rat der Stadt Diepholz nimmt zur Kenntnis, dass die entsandten Vertreter und Vertreterinnen nach § 138 Abs. 4 NKomVG zur frühzeitigen Unterrichtung über alle Angelegenheiten von besonderer Bedeutung verpflichtet sind. Da der Bürgermeister in allen Organen vertreten ist, wird dieser der Unterrichtungspflicht durch die Berichte über die städtischen Beteiligungen im Rat und im Verwaltungsausschuss Rechnung tragen.