1. Aufsichtsrat der Stadtwerke EVB Huntetal GmbH
8 Sitze und der Bürgermeister gemäß § 9 Abs. 1 a des
Gesellschaftsvertrages
Der Rat der Stadt Diepholz stellt gemäß § 138 Abs. 3 und Abs. 2 in Verbindung mit § 71 Abs. 6 NKomVG durch Beschluss die Verteilung der acht der Stadt zustehenden Sitze in den Aufsichtsrat der Stadtwerke EVB Huntetal GmbH auf Vorschläge der Fraktionen des Rates und deren namentliche Besetzung wie folgt fest:
benennende Fraktion Mitglied
CDU-Fraktion Horst Glockzin
CDU-Fraktion Gerhard Friedrichs
CDU-Fraktion Marcel Scharrelmann
CDU-Fraktion Heino Langhorst
SPD-Fraktion Marta Sickinger
SPD-Fraktion Manfred Albers
FDP-Fraktion Wilhelm Reckmann
GRÜNE-Fraktion Andreas Pawelzik
Der Rat der Stadt Diepholz wählt gemäß § 67 NKomVG den Bürgermeister in den Aufsichtsrat der Stadtwerke EVB Huntetal GmbH.
Bürgermeister Dr. Thomas Schulze
Der Rat der Stadt Diepholz beschließt einstimmig:
2. Beirat gem. § 14 Abs. 2 des
Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke EVB
Huntetal GmbH (Diepholzer Verkehrsgesellschaft)
7 Sitze (Bürgermeister ist Geschäftsführer)
Der Rat der Stadt Diepholz stellt gemäß § 138 Abs. 3 und Abs. 2 in Verbindung mit § 71 Abs. 6 NKomVG durch Beschluss die Verteilung der sieben der Stadt zustehenden Sitze im Beirat der Stadtwerke EVB Huntetal GmbH auf Vorschläge der Fraktionen des Rates fest und weist den Bürgermeister als Mitglied der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke EVB Huntetal GmbH an, als Mitglieder des Beirates für Angelegenheiten der Diepholzer Verkehrsgesellschaft mbH folgende Personen zu benennen:
benennende Fraktion Mitglied Stellvertreter
CDU-Fraktion Hans-Ulrich Püschel Heino Langhorst
CDU-Fraktion Sandra Huntemann Ralf Müller
CDU-Fraktion Bärbel Schmitz Karin zur Mühlen
SPD-Fraktion Prof. Dr. Winfried Schröder Liljana Zeisler
SPD-Fraktion Sonja Syrnik Bernt Streese
FDP-Fraktion Hans-Werner Schwarz Wilhelm Reckmann
GRÜNE-Fraktion Andreas Pawelzik Veysi Savga
Der Rat der Stadt Diepholz beschließt einstimmig:
3. Beirat gem. § 14 Abs. 2 des
Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke EVB
Huntetal GmbH
(Energiebeirat)
Ratsvorsitzende/r, Ortsvorsteher und der Bürgermeister
Der Rat der Stadt Diepholz stellt gemäß § 138 Abs. 3 und Abs. 2 in Verbindung mit § 71 Abs. 6 NKomVG durch Beschluss die Verteilung der Sitze im Energiebeirat der Stadtwerke EVB Huntetal GmbH wie folgt fest:
Mitglied
Ortsvorsteher Aschen Wilhelm Paradiek
Ortsvorsteher St. Hülfe Marcel Scharrelmann
Ortsvorsteher Heede Ralf Müller
Stellv. Ratsvorsitzende/r Hans-Werner Schwarz o. Sonja Syrnik
Der Rat der Stadt Diepholz wählt gemäß § 67 NKomVG den Bürgermeister in den Energiebeirat der Stadtwerke EVB Huntetal GmbH.
Bürgermeister Dr. Thomas Schulze
Der Rat der Stadt Diepholz beschließt einstimmig:
4. Gesellschafterversammlung der WiSta GmbH
6 Sitze und der Bürgermeister gemäß § 8 des Gesellschaftsvertrages
Der Rat der Stadt Diepholz stellt gemäß § 138 Abs. 2 und Abs. 1 in Verbindung mit § 71 Abs. 6 NKomVG durch Beschluss die Verteilung der sechs der Stadt zustehenden Sitze in der Gesellschafterversammlung der WiSta GmbH auf die Vorschläge der Fraktionen des Rates und deren namentliche Besetzung wie folgt fest:
benennende Fraktion Mitglied Stellvertreter
CDU-Fraktion Gerhard Friedrichs Karin zur Mühlen
CDU-Fraktion Jolanta Malan Horst Glockzin
CDU-Fraktion Bärbel Schmitz Hans-Ulrich Püschel
SPD-Fraktion Bernt Streese Ralf Evers
SPD-Fraktion Ingo Estermann Sonja Syrnik
FDP-Fraktion Wilhelm Reckmann Heinrich Buck
Der Rat der Stadt Diepholz wählt gemäß § 67 NKomVG den Bürgermeister in die Gesellschafterversammlung der WiSta GmbH. Der Rat der Stadt Diepholz beschließt gemäß § 138 Abs. 2 Satz 3 NKomVG, dass sich der Bürgermeister im Verhinderungsfall nach Maßgabe des Gesellschaftsrechts durch den allgemeinen Stellvertreter vertreten lassen kann.
Mitglied Stellvertreter
Bürgermeister Dr.
Thomas Schulze allgemeiner
Vertreter Michael Klumpe
Der Rat der Stadt Diepholz beschließt einstimmig:
5. Aufsichtsrat der Wohnbau Diepholz GmbH
1 Sitz
Der Rat der Stadt Diepholz wählt gemäß § 138 Abs. 1 in Verbindung mit § 67 NKomVG als Mitglied sowie als stellvertretendes Mitglied der Stadt im Aufsichtsrat der Wohnbau Diepholz GmbH:
Mitglied Stellvertreter
Bürgermeister Dr. Thomas Schulze Ratsvorsitzende/r Marcel Scharrelmann
Der Rat der Stadt Diepholz beschließt einstimmig:
6.
Gesellschafterversammlung der Flächenagentur GmbH im Städtequartett
Damme, Diepholz,
Lohne, Vechta
1 Sitz und der Bürgermeister
Der Rat der Stadt Diepholz beschließt, Herrn Dr. Thomas Schulze als Bürgermeister gemäß § 10 Nr. 1 des Gesellschaftsvertrages als Vertreter der Gemeinde in die Gesellschafterversammlung der Flächenagentur GmbH im Städtequartett Damme, Diepholz, Lohne, Vechta zu entsenden. Der Rat der Stadt Diepholz wählt gemäß § 138 Abs. 2 und Abs. 1 in Verbindung mit § 67 NKomVG als Mitglied sowie als stellvertretendes Mitglied der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Flächenagentur GmbH im Städtequartett Damme, Diepholz, Lohne, Vechta:
Mitglied Stellvertreter
Bürgermeister Dr. Thomas Schulze allgemeiner Vertreter Michael Klumpe
Ratsvorsitzende/r Marcel Scharrelmann einer der Vertreter der/des
Ratsvorsitzenden
Der Rat der Stadt Diepholz beschließt gemäß § 138 Abs. 2 Satz 3 NKomVG, dass sich der Bürgermeister im Verhinderungsfall nach Maßgabe des Gesellschaftsrechts durch den allgemeinen Stellvertreter vertreten lassen kann.
Der Rat der Stadt Diepholz beschließt einstimmig:
7. Bürgermeister als
Vertreter in Gesellschafterversammlungen mit nur einem Sitz
Der Rat der Stadt Diepholz wählt nach § 138 Abs. 1 NKomVG i.V.m. § 86 Abs. 1 Satz 3 NKomVG den Bürgermeister gemäß § 67 NKomVG als Vertreter in die Gesellschafterversammlungen der Wohnbau Diepholz GmbH, der Stadtwerke EVB Huntetal GmbH und der Privaten Hochschule für Wirtschaft und Technik gGmbH.
Der Rat der Stadt Diepholz beschließt einstimmig:
8. Unterrichtungspflicht
Der Rat der Stadt Diepholz nimmt
zur Kenntnis, dass die entsandten Vertreter und Vertreterinnen nach § 138 Abs.
4 NKomVG zur frühzeitigen Unterrichtung über alle Angelegenheiten von
besonderer Bedeutung verpflichtet sind. Da der Bürgermeister in allen Organen
vertreten ist, wird dieser der Unterrichtungspflicht durch die Berichte über
die städtischen Beteiligungen im Rat und im Verwaltungsausschuss Rechnung
tragen.