Sitzung: 16.11.2016 Ausschuss für Steuerung und Finanzen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: SV/FIN/018/2016
a) Der Jahresabschluss 2014 wird gemäß § 129 (1) NKomVG festgestellt.
Der
Ausschuss für Steuerung und Finanzen empfiehlt einstimmig:
b) Das Jahresergebnis des ordentlichen Haushaltes in Höhe von 2.078,13 € wird in voller Höhe der Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnisses zugeführt. Das Jahresergebnis des außerordentlichen Haushaltes in Höhe von 262.847,05 € wird in voller Höhe der Überschussrücklage des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.
Der
Ausschuss für Steuerung und Finanzen empfiehlt einstimmig:
c) Dem Bürgermeister wird ohne Einschränkung für das Haushaltsjahr 2014 Entlastung erteilt.