Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

a) Der Jahresabschluss 2014 wird gemäß § 129 (1) NKomVG festgestellt.

 

Der Ausschuss für Steuerung und Finanzen empfiehlt einstimmig: 

 

b) Das Jahresergebnis des ordentlichen Haushaltes in Höhe von 2.078,13 € wird in voller Höhe der Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnisses zugeführt. Das Jahresergebnis des außerordentlichen Haushaltes in Höhe von 262.847,05 € wird in voller Höhe der Überschussrücklage des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.

 

Der Ausschuss für Steuerung und Finanzen empfiehlt einstimmig: 

 

c) Dem Bürgermeister wird ohne Einschränkung für das Haushaltsjahr 2014 Entlastung erteilt.