Sitzung: 13.12.2016 Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Umwelt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: SV/FD3/073/2016
a) Entscheidung über die vorgebrachten Stellungnahmen und
Anregungen:
Die von den Behörden, sonstigen
Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit vorgebrachten
Stellungnahmen und Anregungen werden zur Kenntnis genommen und entsprechend den
Beschlussvorschlägen der im Anhang beigefügten Abwägung berücksichtigt bzw.
zurückgewiesen. Die Grundzüge der Planung bleiben unberührt.
Aufgrund des § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) und
des § 58 des Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) beschließt der Rat der
Stadt Diepholz unter Berücksichtigung der getroffenen Entscheidungen zu a) die
70. Änderung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung und der
dazu ergangenen Begründung.