Sitzung: 13.12.2016 Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Umwelt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: SV/FD3/076/2016
a) Entscheidung über die vorgebrachten Stellungnahmen und
Anregungen:
Die von den Behörden, sonstigen
Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit vorgebrachten
Stellungnahmen und Anregungen werden zur Kenntnis genommen und entsprechend den
Beschlussvorschlägen der im Anhang beigefügten Abwägung berücksichtigt bzw.
zurückgewiesen. Die Grundzüge der Planung bleiben unberührt.
Aufgrund der §§ 1 Abs. 3 und 10 des Baugesetzbuches
(BauGB) und der §§ 10 und 58 des Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)
beschließt der Rat der Stadt Diepholz unter Berücksichtigung der getroffenen
Entscheidungen zu a) den Bebauungsplanes Nr. 92 „Junkernhäuser Weg“, bestehend
aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und den Örtlichen
Bauvorschriften als Satzung sowie der dazu ergangenen Begründung.