Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 32

Zur Gewinnung von Beurteilungsgrundlagen für die förmliche Ausweisung eines Sanierungsgebietes nach § 142 Baugesetzbuch (BauGB) beschließt die Stadt Diepholz die Einleitung der vorbereitenden Untersuchungen.

 

Die Lage des Untersuchungsgebietes „Innenstadt/ZVB“ ist aus der beigefügten Übersichtskarte im Maßstab 1: 5000 ersichtlich.