Zur
Gewinnung von Beurteilungsgrundlagen für die förmliche Ausweisung eines
Sanierungsgebietes nach § 142 Baugesetzbuch (BauGB) beschließt die Stadt
Diepholz die Einleitung der vorbereitenden
Untersuchungen.
Die
Lage des Untersuchungsgebietes „Innenstadt/ZVB“ ist aus der beigefügten
Übersichtskarte im Maßstab 1: 5000 ersichtlich.