Sitzung: 20.12.2016 Rat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 29, Nein: 4
Vorlage: SV/FD3/073/2016
a)
Entscheidung über die vorgebrachten Stellungnahmen und Anregungen:
Die von den Behörden, sonstigen Trägern
öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit vorgebrachten Stellungnahmen und
Anregungen werden zur Kenntnis genommen und entsprechend den
Beschlussvorschlägen der im Anhang beigefügten Abwägung berücksichtigt bzw.
zurückgewiesen. Die Grundzüge der Planung bleiben unberührt.
Der Rat beschließt bei 30 Stimmen und 3
Gegenstimmen:
Aufgrund des § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches
(BauGB) und des § 58 des Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) beschließt der
Rat der Stadt Diepholz unter Berücksichtigung der getroffenen Entscheidungen zu
a) die 70. Änderung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung
und der dazu ergangenen Begründung.