Sitzung: 20.12.2016 Rat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 29, Nein: 3, Enthaltungen: 1
Vorlage: SV/FD3/076/2016
a)
Entscheidung über die vorgebrachten Stellungnahmen und Anregungen:
Die von den Behörden, sonstigen Trägern
öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit vorgebrachten Stellungnahmen und
Anregungen werden zur Kenntnis genommen und entsprechend den
Beschlussvorschlägen der im Anhang beigefügten Abwägung berücksichtigt bzw.
zurückgewiesen. Die Grundzüge der Planung bleiben unberührt.
Der Rat beschließt bei 29 Stimmen, 3
Gegenstimmen und 1 Enthaltung:
Aufgrund der
§§ 1 Abs. 3 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB) und der §§ 10 und 58 des Nds.
Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) beschließt der Rat der Stadt Diepholz unter
Berücksichtigung der getroffenen Entscheidungen zu a) den Bebauungsplanes Nr.
92 „Junkernhäuser Weg“, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen
Festsetzungen und den Örtlichen Bauvorschriften als Satzung sowie der dazu
ergangenen Begründung.