Sitzung: 25.01.2017 Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Umwelt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: SV/FD3/080/2017
a) Entscheidung über die
vorgebrachten Stellungnahmen und Anregungen:
Die von
den Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit
vorgebrachten Stellungnahmen und Anregungen werden zur Kenntnis genommen und
entsprechend den Beschlussvorschlägen der im Anhang beigefügten Abwägung
berücksichtigt bzw. zurückgewiesen. Die Grundzüge der Planung bleiben
unberührt.
Aufgrund des § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) und
des § 58 des Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) beschließt der Rat der
Stadt Diepholz unter Berücksichtigung der getroffenen Entscheidungen zu a) die
78. Änderung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung und der
dazu ergangenen Begründung.