Sitzung: 25.01.2017 Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Umwelt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: SV/FD3/081/2017
a) Entscheidung über die
vorgebrachten Stellungnahmen und Anregungen:
Die von
den Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit
vorgebrachten Stellungnahmen und Anregungen werden zur Kenntnis genommen und
entsprechend den Beschlussvorschlägen der im Anhang beigefügten Abwägung
berücksichtigt bzw. zurückgewiesen. Die Grundzüge der Planung bleiben
unberührt.
Aufgrund der §§ 1 Abs. 3 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB) und
der §§ 10 und 58 des Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) beschließt der Rat
der Stadt Diepholz unter Berücksichtigung der getroffenen Entscheidungen zu a)
den Bebauungsplanes Nr. 23a „Heckenweg“, bestehend aus der
Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen als Satzung sowie der dazu
ergangenen Begründung.