Sitzung: 09.03.2017 Rat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 28, Enthaltungen: 1
Vorlage: SV/FD3/005/2017
Gemäß § 6 Abs. 4 Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz (NKAG) i.V.m. §
1 Abs. 3 der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Diepholz vom 27.06.2003
wird beschlossen, für die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen zur Erneuerung
und Verbesserung der Straßenbeleuchtung folgende Abschnitte zu bilden:
Auf dem Esch: Von der Bremer
Straße bis zur Kreuzung „Am Heldenhain“ und
„Stüvenstraße“ sowie Vom Bremer
Eck bis zur Kreuzung „Am Heldenhain“ und „Stüvenstraße“.
Strothestraße: Von der Straße
„Auf dem Esch“ bis zu den Grundstücken
Strothestraße
7/8.