Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 28, Enthaltungen: 1

Gemäß § 6 Abs. 4 Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz (NKAG) i.V.m. § 1 Abs. 3 der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Diepholz vom 27.06.2003 wird beschlossen, für die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen zur Erneuerung und Verbesserung der Straßenbeleuchtung folgende Abschnitte zu bilden:

 

Auf dem Esch:     Von der Bremer Straße bis zur Kreuzung „Am Heldenhain“ und

„Stüvenstraße“ sowie  Vom Bremer Eck bis zur Kreuzung „Am Heldenhain“ und „Stüvenstraße“.

Strothestraße:     Von der Straße „Auf dem Esch“ bis zu den Grundstücken

                                  Strothestraße 7/8.