Sitzung: 09.03.2017 Rat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 25, Enthaltungen: 4
Vorlage: SV/FD3/080/2017
a) Entscheidung über die vorgebrachten Stellungnahmen und
Anregungen:
Die von den Behörden, sonstigen
Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit vorgebrachten
Stellungnahmen und Anregungen werden zur Kenntnis genommen und entsprechend den
Beschlussvorschlägen der im Anhang beigefügten Abwägung berücksichtigt bzw.
zurückgewiesen. Die Grundzüge der Planung bleiben unberührt.
Der Rat beschließt bei 25
Stimmen und 4 Enthaltungen
Aufgrund des § 1 Abs. 3 des
Baugesetzbuches (BauGB) und des § 58 des Nds. Kommunalverfassungsgesetz
(NKomVG) beschließt der Rat der Stadt Diepholz unter Berücksichtigung der
getroffenen Entscheidungen zu a) die 78. Änderung des Flächennutzungsplanes,
bestehend aus der Planzeichnung und der dazu ergangenen Begründung.