Sitzung: 09.03.2017 Rat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 25, Enthaltungen: 4
Vorlage: SV/FD3/081/2017
a) Entscheidung über die vorgebrachten Stellungnahmen und
Anregungen:
Die von den Behörden, sonstigen
Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit vorgebrachten
Stellungnahmen und Anregungen werden zur Kenntnis genommen und entsprechend den
Beschlussvorschlägen der im Anhang beigefügten Abwägung berücksichtigt bzw.
zurückgewiesen. Die Grundzüge der Planung bleiben unberührt.
Der Rat beschießt bei 25
Stimmen und 4 Enthaltungen:
Aufgrund
der §§ 1 Abs. 3 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB) und der §§ 10 und 58 des
Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) beschließt der Rat der Stadt Diepholz
unter Berücksichtigung der getroffenen Entscheidungen zu a) den Bebauungsplanes
Nr. 23a „Heckenweg“, bestehend aus der Planzeichnung und den
textlichen Festsetzungen als Satzung sowie der dazu ergangenen Begründung.