Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

 

a) Der Jahresabschluss 2015 wird gemäß § 129 (1) NKomVG festgestellt.

 

Der Ausschuss für Steuerung und Finanzen empfiehlt einstimmig:

 

b) Das Jahresergebnis des ordentlichen Haushaltes in Höhe von 753.858,07 €       wird in voller Höhe der Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnisses zugeführt. Das Jahreser­gebnis des außerordentlichen Haushaltes in Höhe von 319.781,56 € wird in voller Höhe der Überschussrücklage des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.

 

Der Ausschuss für Steuerung und Finanzen empfiehlt einstimmig:

 

c) Bei den Sachkonten 11101.4051000 ‚Zuführung zu Pensionsrückstellungen für Beamte und Arbeitnehmer‘, 11101.4061000 ‚Zuführung zu Beihilferückstellungen für Beamte und Arbeitnehmer‘ und 11101.4072000 ‚Zuführung zur Rückstellung für bestehende Über­stunden‘ werden die fehlenden Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 44.300 € nach­träglich bereitgestellt. Der Rat stimmt folgenden Mittelerhöhungen im Rahmen der Ge­samtdeckung zu:

11101.4051000  zusätzlich                                                          22.100,00 €

11101.4061000  zusätzlich                                                            3.100,00 €

11101.4072000  zusätzlich                                                          19.100,00 €.

 

BM Dr. Schulze verlässt die Sitzung.

 

Der Ausschuss für Steuerung und Finanzen empfiehlt einstimmig:

 

d) Dem Bürgermeister wird ohne Einschränkung für das Haushaltsjahr 2015 Entlastung er­teilt.

 

BM Dr. Schulze nimmt am weiteren Verlauf der Sitzung teil.