Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

Einstimmig empfiehlt der Ausschuss, dass der Grenzweg im Diepholzer Moor in der Gemarkung Diepholz, mit den Grundstücken Flur 45, Flurstück 119/3, Flur 46, Flurstück 102 sowie Flur 47, Flurstück 89, gemäß § 8 Abs. 1 des Nieders. Straßengesetzes mit Wirkung zum 01.06.2017 eingezogen wird.