Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Der Rat der Stadt Diepholz beschließt, in dem Gebiet „Innenstadt/ZVB“ städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen zur Stärkung zentraler Versorgungsbereiche durchzuführen. Die Abgrenzung des Gebietes ergibt sich aus der beigefügten Plankarte, die Bestandteil dieses Beschlusses ist. Grundlage für diesen Beschluss sind die durchgeführten vorbereitenden Untersuchungen nach §141 BauGB. Der Rat der Stadt Diepholz nimmt die Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen zustimmend zur Kenntnis.

 

Die angestrebten Sanierungsmaßnahmen sollen zur Neustrukturierung, Umnutzung und Aufbereitung von untergenutzten Flächen und Gebäuden, zur Revitalisierung der Gebiete durch Aufwertungsmaßnahmen, zur Stärkung der Funktion, zur Sicherung der Stadt als Wohnstandort und als Standort für Einzelhandel und Dienstleistung, zum Abbau von Leerständen und zur Aktivierung und Attraktivierung öffentlicher Flächen beitragen.

 

Die Stadt Diepholz ist bei der Umsetzung der geplanten Sanierungsmaßnahmen auf finanzielle Unterstützung angewiesen und stellt deshalb einen Antrag zur Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ an das Land Niedersachsen. Das für die Aufnahme erforderliche „Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK)“ wurde aufgestellt und wird vom Rat der Stadt Diepholz beschlossen. Die vorgesehenen Maßnahmen liegen im öffentlichen Interesse.

 

Der Rat der Stadt Diepholz ist bereit, die Sanierungsmaßnahmen durchzuführen und den durch die Einnahmen und durch Städtebaufördermittel nicht gedeckten Teil der Kosten der Gesamtmaßnahme aufzubringen.