Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Verwaltungsausschuss beschließt gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Mühlenkamp“. Der Geltungsbereich geht aus der anliegenden Planzeichnung hervor. Da es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt, wird das Verfahren nach § 13 a BauGB angewendet.

Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes    Nr. 1 „Mühlenkamp“ zu und beschließt, den Planentwurf mit Begründung gemäß § 3 (2) BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

Den Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Eine Umweltprüfung ist aufgrund § 13 a Abs. 2 BauGB nicht erforderlich.