Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1, Enthaltungen: 4, Befangen: 0

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 99 „Ovelgönne-Nord“.

 

Gleichzeitig wird beschlossen, den Flächennutzungsplan im Parallelverfahren für den Planbereich (79. Änderung) des Bebauungsplanes zu ändern.

 

Die Geltungsbereiche gehen aus der anliegenden Plankarte hervor.

 

Mit dem Vorhabenträger wird ein städtebaulicher Vertrag zur Übernahme der Planungskosten geschlossen.