- Es wird zugestimmt, dass der Landkreis
Diepholz in seinem Gebiet ein passives NGA-Breitbandnetz als
FTTB-Betreibermodell ausbaut und an einen privaten Betreiber verpachtet.
Dazu werden Gespräche mit potentiellen Netzbetreibern (Pächtern) geführt.
- Die Kostenübernahme für die Errichtung
eines Backbone-Rings und der Anbindetrassen durch den Landkreis Diepholz
wird zur Kenntnis genommen, wobei die möglichen Förderungen
Berücksichtigung finden sollen.
- Der Rat beschließt, die Aufgabe des
Breitbandausbaus in den gegenwärtigen und künftigen unterversorgten
Bereichen des Gemeindegebietes für die Realisierung einer
Breitbandinfrastruktur gemäß § 5 Abs. 3 NKomVG auf den Landkreis Diepholz
oder eine vom Landkreis Diepholz noch zu gründende Organisationsform zu
übertragen.
- Über die Kostenverteilung für den
Breitbandausbau im Landkreis Diepholz wird zwischen dem Landkreis Diepholz
und den kreisangehörigen Städten und Gemeinden eine gesonderte
Vereinbarung geschlossen.
- Es wird zur Kenntnis genommen, dass die
Umsetzung des Breitbandausbaus im Landkreis Diepholz in der
Organisationsform eines Eigenbetriebes (§ 136 i. V. m. § 140 NKomVG)
erfolgt.
- Die als Anlage beigefügte Betriebssatzung
des Eigenbetriebs „Breitbandausbau Landkreis Diepholz“ wird in der
vorgelegten Form zur Kenntnis genommen.
- Es wird zur Kenntnis genommen, dass sich
der Betriebsausschuss des Eigenbetriebs „Breitbandausbau Landkreis
Diepholz“ wie folgt zusammensetzt:
a)
aus dem Kreisausschuss
b) aus vier
Vertreter/innen aus dem Kreis der Bürgermeister/innen
c)
aus der Betriebsleitung.