Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 32

 

  1. Es wird zugestimmt, dass der Landkreis Diepholz in seinem Gebiet ein passives NGA-Breitbandnetz als FTTB-Betreibermodell ausbaut und an einen privaten Betreiber verpachtet. Dazu werden Gespräche mit potentiellen Netzbetreibern (Pächtern) geführt.

 

  1. Die Kostenübernahme für die Errichtung eines Backbone-Rings und der Anbindetrassen durch den Landkreis Diepholz wird zur Kenntnis genommen, wobei die möglichen Förderungen Berücksichtigung finden sollen.

 

  1. Der Rat beschließt, die Aufgabe des Breitbandausbaus in den gegenwärtigen und künftigen unterversorgten Bereichen des Gemeindegebietes für die Realisierung einer Breitbandinfrastruktur gemäß § 5 Abs. 3 NKomVG auf den Landkreis Diepholz oder eine vom Landkreis Diepholz noch zu gründende Organisationsform zu übertragen.

 

  1. Über die Kostenverteilung für den Breitbandausbau im Landkreis Diepholz wird zwischen dem Landkreis Diepholz und den kreisangehörigen Städten und Gemeinden eine gesonderte Vereinbarung geschlossen.

 

  1. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Umsetzung des Breitbandausbaus im Landkreis Diepholz in der Organisationsform eines Eigenbetriebes (§ 136 i. V. m. § 140 NKomVG) erfolgt.

 

  1. Die als Anlage beigefügte Betriebssatzung des Eigenbetriebs „Breitbandausbau Landkreis Diepholz“ wird in der vorgelegten Form zur Kenntnis genommen.

 

  1. Es wird zur Kenntnis genommen, dass sich der Betriebsausschuss des Eigenbetriebs „Breitbandausbau Landkreis Diepholz“ wie folgt zusammensetzt:

 

a)      aus dem Kreisausschuss

b)      aus vier Vertreter/innen aus dem Kreis der Bürgermeister/innen

c)       aus der Betriebsleitung.