a) Entscheidung über die vorgebrachten Stellungnahmen und Anregungen:

Die von den Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit vorgebrachten Stellungnahmen und Anregungen werden zur Kenntnis genommen und entsprechend den Beschlussvorschlägen der im Anhang beigefügten Abwägung berücksichtigt bzw. zurückgewiesen. Die Grundzüge der Planung bleiben unberührt.

 

RH Friedrichs nimmt ab 20:05 Uhr am weiteren Verlauf der Sitzung teil.

 

Der Rat der Stadt Diepholz beschließt bei 28 Stimmen und 3 Enthaltungen:

 

b) Feststellungsbeschluss:

Aufgrund des § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) und des § 58 des Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) beschließt der Rat der Stadt Diepholz unter Berücksichtigung der getroffenen Entscheidung zu a) die 25. Änderung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung und der dazu ergangenen Begründung.