Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Verwaltungsausschuss beschließt gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 100 „Schulstandort Hindenburgstraße“. Der Geltungsbereich geht aus der anliegenden Plankarte hervor. Da es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt, wird das beschleunigte Verfahren nach § 13 a BauGB angewendet.

Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 100 „Schulstandort Hindenburgstraße“ zu und beschließt, den Planentwurf mit Begründung gemäß § 3 (2) BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

Den Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Eine Umweltprüfung ist aufgrund § 13 a Abs. 2 BauGB nicht erforderlich.

 

In der Begründung wird der richtige Name der Grundschule eingesetzt. Auch wird Aussage zur Aufgabe des Standortes eines ansässigen Gewerbetreibenden entschärft.