Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Eine Teilfläche eines öffentlichen Parkplatzes in Diepholz, Dr.-Wilhelm-Kinghorst-Straße, mit dem Grundstück der Gemarkung Diepholz, Flur 10, Flurstück 4/7 (im beiliegenden Lageplan rot eingerahmt), wird gemäß § 8 Abs. 2 des Nieders. Straßengesetzes mit Wirkung zum 01.01.2018 eingezogen.