- Der Rat nimmt von der Verzichtserklärung des Ratsmitgliedes Karin zur Mühlen Kenntnis.
- Der Rat stellt gemäß § 52 Absatz 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz fest, dass damit die Voraussetzungen für die Beendigung der Mitgliedschaft im Rat der Stadt Diepholz vorliegen und Frau Karin zur Mühlen ihren Sitz verloren hat.