a)      Der Abgeordnete Ulrich Halfpap wird vom Bürgermeister durch Erheben von seinem Platz, Vorlesen der Verpflichtungsformel und anschließender Bekräftigung mit Handschlag förmlich verpflichtet.

 

b)      Der Abgeordnete Ulrich Halfpap wird vom Bürgermeister auf die ihm nach den §§ 40 bis 42 NKomVG obliegenden Pflichten zur Amtsverschwiegenheit, dem Mitwirkungsverbot und dem Vertretungsverbot hingewiesen.