Eine Teilfläche eines öffentlichen Parkplatzes in
Diepholz, Dr.-Wilhelm-Kinghorst-Straße, mit dem Grundstück der Gemarkung
Diepholz, Flur 10, Flurstück 4/7 (im beiliegenden Lageplan rot eingerahmt),
wird gemäß § 8 Abs. 2 des Nieders. Straßengesetzes mit Wirkung zum 01.01.2018
eingezogen.