Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 2, Enthaltungen: 1

1.         Die Stadt Diepholz führt mit Wirkung vom 01.01.2018 auf unbestimmte Zeit für die Beamten der Stadt Diepholz das Instrument der „Leistungsorientierten Bezahlung“ (LOB) nach § 53 des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes (NBesG) ein.

 

2.         Für die „Leistungsorientierte Bezahlung“ der Beamten wird jährlich im Personalkosten-Etat ein Budget zur Verfügung  gestellt, das dem jeweils für die Tarifbeschäftigten  geltenden prozentualen Budget-Volumen entspricht (zurzeit 2% der Jahres-Entgeltsummen).