Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 13

 

  1. Der Rat beschließt die als Anlage 1 beigefügte Gebührenvorauskalkulation für die Jahre 2018 bis 2020 mit einem Gebührensatz pro Jahr für die Reinigungsklasse I Sommerdienst von 1,40 € je Frontmeter, für die Reinigungsklasse II Sommerdienst von 14,95 € je Frontmeter und für die Reinigungsklasse Winterdienst von 0,55 € je Frontmeter.

 

  1. Der Rat beschließt die Neufassung der Gebührensatzung der Stadt Diepholz für die Straßenreinigung (Straßenreinigungsgebührensatzung) in der Fassung des als Anlage 2 vorliegenden Entwurfs unter Berücksichtigung der Veränderungen in den Gebührensätzen.