Kommunale Forderung zur Beitragsfreiheit in Kindergärten

FDL Marré stellt in einer Präsentation die Auswirkungen der Beitragsfreiheit in Kindergärten auf die kommunalen Haushalte vor.

 

Die Stadt Diepholz beteiligt sich aktiv an den Verhandlungen, um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. 

 

FDL Marré erklärt auf Nachfrage von RH Mester, dass die Beitragsfreiheit nicht für die Betreuung in Kindertagespflege gelten wird.

 

Belegung der Kindertagesstätten zum 01.08.2018

FDL Marré berichtet vom Aufnahmeausschuss am 06.02.2018.

 

Durch die voraussichtlichen Änderungen seitens des Landes ergibt sich in diesem Jahr bei der Aufnahme zum 01.08.2018 folgende veränderte Situation:

 

- Kinder, die das dritte Lebensjahr vollenden, werden im laufenden Kindergartenjahr die Betreuungsform ändern, da sie kostenfrei ist.

- Kinder, die im Juli, August, September geboren sind, können auf Antrag ein weiteres Jahr im Kindergarten verbleiben. Von diesen sogenannten „Kann-Kindern“ gibt es in Diepholz in diesem Jahr 36.

- Kinder, die bisher bei einer Kindertagespflegeperson betreut wurden, sind vorsorglich im kostenfreien Kindergarten angemeldet worden.

 

Gem. § 12 des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG) besteht ein Rechtsanspruch auf eine Betreuung von vier Stunden an fünf Tagen. Diese Betreuung kann auch im Nachmittag stattfinden. 

 

Im Aufnahmeausschuss wurde daher entschieden, dass Eltern, die derzeit keiner Berufstätigkeit nachgehen, in diesem Jahr für den Vormittag eine Absage erteilt bekommen, mit dem Hinweis auf die vorhandenen Nachmittagsplätze.

 

FDL Marré erklärt, alle Eltern werden ihren Rechtsanspruch auf einen Platz erhalten. Einige Eltern werden auf Grund ihrer sozialen Situation nicht ihren Wunschplatz bekommen.

 

FDL Marré berichtet von den Aufnahmezahlen in den Krippen. Es zeichnet sich trotz der beiden neuen Krippen in St. Hülfe Heede und beim Arbeiter-Samariter-Bund bereits ab, dass der Bedarf weiter steigt.

Um den Bedarf zu decken, ist es notwendig, eine weitere Krippe auszuschreiben. Fördermittel über die Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für den weiteren Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren (RAT) stehen noch zur Verfügung. Die Stadt Diepholz wird die Ausschreibung vorbereiten und im nächsten Ausschuss vorstellen.