Sitzung: 14.02.2018 Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Umwelt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: SV/FD3/002/2018
a) Entscheidung
über die vorgebrachten Stellungnahmen und Anregungen:
Die von den
Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit
vorgebrachten Stellungnahmen und Anregungen werden zur Kenntnis genommen und
entsprechend den Beschlussvorschlägen der im Anhang beigefügten Abwägung berücksichtigt
bzw. zurückgewiesen. Die Grundzüge der Planung bleiben unberührt.
b) Satzungsbeschluss:
Aufgrund der §§ 1
(3), 10 und 13a des Baugesetzbuches (BauGB) und der §§ 10 und 58 des Nds.
Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) beschließt der Rat der Stadt Diepholz
unter Berücksichtigung der getroffenen Entscheidungen zu a) den Bebauungsplanes
Nr.100 „Schulstandort Hindenburgstraße“, bestehend aus der Planzeichnung und
den textlichen Festsetzungen als Satzung sowie der dazu ergangenen Begründung.
Der Flächennutzungsplan ist entsprechend § 13a Abs. 2 BauGB im Wege der
Berichtigung anzupassen.