Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

a) Entscheidung über die vorgebrachten Stellungnahmen und Anregungen:

Die von den Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit vorgebrachten Stellungnahmen und Anregungen werden zur Kenntnis genommen und entsprechend den Beschlussvorschlägen der im Anhang beigefügten Abwägung be­rücksichtigt bzw. zurückgewiesen. Die Grundzüge der Planung bleiben unberührt.

 

b) Satzungsbeschluss:

Aufgrund der §§ 1 (3), 10 und 13a des Baugesetzbuches (BauGB) und der §§ 10 und 58 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) beschließt der Rat der Stadt Diepholz unter Berücksichtigung der getroffenen Entscheidungen zu a) den Bebauungs­planes Nr.100 „Schulstandort Hindenburgstraße“, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen als Satzung sowie der dazu ergangenen Begründung. Der Flächennutzungsplan ist entsprechend § 13a Abs. 2 BauGB im Wege der Berichtigung anzupassen.