Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Der Verwaltungsausschuss beschließt gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Schierbaums Wiese“. Da es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt, wird das Verfah­ren nach § 13a BauGB angewendet. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus der anliegenden Plankarte.

 

Mit dem Vorhabenträger wird ein städtebaulicher Vertrag zur Übernahme der Planungs­kosten geschlossen.