Sitzung: 14.02.2018 Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Umwelt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: SV/FD3/007/2018
Der Verwaltungsausschuss beschließt gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Schierbaums Wiese“. Da es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt, wird das Verfahren nach § 13a BauGB angewendet. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus der anliegenden Plankarte.
Mit dem Vorhabenträger wird ein städtebaulicher Vertrag zur Übernahme der Planungskosten geschlossen.