a) Entscheidung über die vorgebrachten
Stellungnahmen und Anregungen:
Die von den Behörden,
sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit vorgebrachten
Stellungnahmen und Anregungen werden zur Kenntnis genommen und entsprechend den
Beschlussvorschlägen der im Anhang beigefügten Abwägung berücksichtigt bzw.
zurückgewiesen. Die Grundzüge der Planung bleiben unberührt.
Der Rat der Stadt Diepholz beschließt einstimmig:
b) Satzungsbeschluss:
Aufgrund der §§ 1 (3), 10
und 13a des Baugesetzbuches (BauGB) und der §§ 10 und 58 des Nds.
Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) beschließt der Rat der Stadt Diepholz
unter Berücksichtigung der getroffenen Entscheidungen zu a) den Bebauungsplanes
Nr.100 „Schulstandort Hindenburgstraße“, bestehend aus der Planzeichnung und
den textlichen Festsetzungen als Satzung sowie der dazu ergangenen Begründung.
Der Flächennutzungsplan ist entsprechend § 13a Abs. 2 BauGB im Wege der
Berichtigung anzupassen.