Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 30

1.       Der Rat der Stadt Diepholz wählt nach § 138 Abs. 1 Satz 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) Herrn Michael Klumpe (allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters) gemäß § 67 NKomVG als Vertreter in die Gesellschafterversammlung der Privaten Hochschule für Wirtschaft und Technik gGmbH. 

 

Der Rat der Stadt Diepholz beschließt einstimmig:

 

2.       Der Rat der Stadt Diepholz wählt nach § 138 Abs. 1 Satz 1 NKomVG Herrn Michael Klumpe (allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters) gemäß § 67 NKomVG als Vertreter in den Gesellschafterausschuss der Privaten Hochschule für Wirtschaft und Technik gGmbH. 

 

Der Rat der Stadt Diepholz beschließt einstimmig:

 

3.       Der Rat der Stadt Diepholz wählt nach § 138 Abs. 1 Satz 1 NKomVG Herrn Michael Klumpe (allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters) gemäß § 67 NKomVG als Vertreter in die Gesellschafterversammlung der Wohnbau Diepholz GmbH.

 

Der Rat der Stadt Diepholz beschließt einstimmig:

 

4.  Der Rat der Stadt Diepholz empfiehlt bei der Einräumung eines Gastrechtes im Aufsichtsrat der Stadtwerke EVB Huntetal GmbH durch eine Zweidrittelmehrheit der Mitglieder des Aufsichtsrates Herrn Michael Klumpe dieses Gastrecht einzuräumen.