Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Die Bauvoranfrage für die Errichtung eines Güllebehälters mit ca. 3.000 m³ Fassungsvolumen auf dem Grundstück Gemarkung Diepholz, Flur 99, Flurstück 24 wird aufgrund der Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 66 „Landwirtschaftliche und gewerbliche Tierhaltung“ abgelehnt.