Der Rat beschließt gemäß § 25 des Baugesetzbuches (BauGB) ein besonderes Vorkaufsrecht für den Bereich des potentiellen Sanierungsgebietes „Diepholz-Innenstadt“. Der beigefügte Satzungsentwurf mit Plankarte ist Bestandteil des Beschlusses.
Der Rat beschließt gemäß § 25 des Baugesetzbuches (BauGB) ein besonderes Vorkaufsrecht für den Bereich des potentiellen Sanierungsgebietes „Diepholz-Innenstadt“. Der beigefügte Satzungsentwurf mit Plankarte ist Bestandteil des Beschlusses.