Gemäß § 6 Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz (NKAG) i.V.m. § 1 Abs. 3 und § 8 der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Diepholz vom 18.05.2017 wird beschlossen, für die Herstellung und Verbesserung des Oderweges einen Straßenausbaubeitrag gesondert für die Teileinrichtungen Gehweg, Parkplätze, Oberflächenentwässerung, Beleuchtung und Grünanlagen selbstständig zu erheben.