Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 30

Gemäß § 6 Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz (NKAG) i.V.m. § 1 Abs. 3 und § 8 der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Diepholz vom 18.05.2017 wird beschlossen, für die Herstellung und Verbesserung des Oderweges  einen Straßenausbaubeitrag geson­dert für die Teileinrichtungen Gehweg, Parkplätze, Oberflächenentwässerung, Beleuchtung und Grünanlagen selbstständig zu erheben.