a) Der Jahresabschluss 2016 wird gemäß § 129 (1) NKomVG festgestellt.
Der Rat der Stadt Diepholz beschließt einstimmig:
b) Das Jahresergebnis des ordentlichen Haushaltes in Höhe von 925.146,40 € wird in voller Höhe der Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnisses zugeführt. Das Jahresergebnis des außerordentlichen Haushaltes in Höhe von 905.213,81 € wird in voller Höhe der Überschussrücklage des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.
Der Rat der Stadt Diepholz beschließt einstimmig:
c) Bei den Sachkonten 11101.4051000 ‚Zuführung zu Pensionsrückstellungen für Beamte und Arbeitnehmer‘, 11101.4061000 ‚Zuführung zu Beihilferückstellungen für Beamte und Arbeitnehmer‘, 11101.4071000 ‚Zuführung zur Rückstellung für nicht in Anspruch genommenen Urlaub‘ und 11101.4072000 ‚Zuführung zur Rückstellung für bestehende Überstunden‘ werden die fehlenden Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 109.000 € nachträglich bereitgestellt. Der Rat stimmt folgenden Mittelerhöhungen im Rahmen der Gesamtdeckung zu:
11101.4051000 zusätzlich 54.400,00 €
11101.4061000 zusätzlich 18.900,00 €
11101.4071000 zusätzlich 21.100,00 €
11101.4072000 zusätzlich 14.600,00 €.
Der Rat der Stadt Diepholz beschließt bei 29 Stimmen und 1 Enthaltung:
d) Dem Bürgermeister wird ohne Einschränkung für das Haushaltsjahr 2016 Entlastung erteilt.