Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 30

 

1.       Der Rat der Stadt Diepholz wählt nach § 138 Abs. 1 Satz 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) den Bürgermeister Florian Marré gemäß § 67 NKomVG als Vertreter in den Aufsichtsrat der Stadtwerke EVB Huntetal GmbH.

 

Der Rat der Stadt Diepholz beschließt einstimmig:

 

2.       Der Rat der Stadt Diepholz wählt nach § 138 Abs. 1 Satz 1 NKomVG den Bürgermeister Florian Marré gemäß § 67 NKomVG als Vertreter in die Gesellschafterversammlung der Stadtwerke EVB Huntetal GmbH.

Der Rat der Stadt Diepholz beschließt, Herrn Michael Klumpe als Allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters (Verhinderungsvertretung) gemäß § 13 des Gesellschaftsvertrages als Vertreter in die Gesellschafterversammlung der Stadtwerke EVB Huntetal GmbH zu entsenden.

 

Der Rat der Stadt Diepholz beschließt einstimmig:

 

3.       Der Rat der Stadt Diepholz wählt nach § 138 Abs. 1 Satz 1 NKomVG den Bürgermeister Florian Marré gemäß § 67 NKomVG als Vertreter in die Gesellschafterversammlung der Privaten Hochschule für Wirtschaft und Technik gGmbH.

 

Der Rat der Stadt Diepholz beschließt einstimmig:

 

4.       Der Rat der Stadt Diepholz wählt nach § 138 Abs. 1 Satz 1 NKomVG den Bürgermeister Florian Marré gemäß § 67 NKomVG als Vertreter in den Gesellschafterausschuss der Privaten Hochschule für Wirtschaft und Technik gGmbH.

 

Der Rat der Stadt Diepholz beschließt einstimmig:

 

5.       Der Rat der Stadt Diepholz wählt nach § 138 Abs. 1 Satz 1 NKomVG den Bürgermeister Florian Marré gemäß § 67 NKomVG als Vertreter in die Gesellschafterversammlung der Wohnbau Diepholz GmbH.

 

Der Rat der Stadt Diepholz beschließt einstimmig:

 

6.       Der Rat der Stadt Diepholz beschließt, dass der Gesellschafterversammlung der Wohnbau Diepholz GmbH empfohlen wird, den neuen Bürgermeister Florian Marré zum nächst möglichen Zeitpunkt als Vertreter in den Aufsichtsrat der Wohnbau Diepholz GmbH zu wählen.

 

Der Rat der Stadt Diepholz beschließt einstimmig:

 

7.       Der Rat der Stadt Diepholz beschließt, dass bei der Gesellschafterversammlung der Diepholzer Verkehrsgesellschaft mbH gem. § 8 des Gesellschaftsvertrages beantragt wird, den neuen Bürgermeister Florian Marré zum Geschäftsführer der Diepholzer Verkehrsgesellschaft mbH zu bestellen.

 

Der Rat der Stadt Diepholz beschließt einstimmig:

 

8.       Der Rat der Stadt Diepholz wählt nach § 138 Abs. 1 Satz 1 NKomVG den Bürgermeister Florian Marré gemäß § 67 NKomVG als Vertreter in den Energiebeirat der Stadtwerke EVB Huntetal GmbH.

 

Der Rat der Stadt Diepholz beschließt einstimmig:

 

9.       Der Rat der Stadt Diepholz wählt nach § 138 Abs. 1 Satz 1 NKomVG den Bürgermeister Florian Marré gemäß § 67 NKomVG als Vertreter in die Gesellschafterversammlung der Gesellschaft für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing Diepholz mbH.

 

Der Rat der Stadt Diepholz beschließt einstimmig:

 

10.   Der Rat der Stadt Diepholz wählt nach § 138 Abs. 1 Satz 1 NKomVG den Bürgermeister Florian Marré gemäß § 67 NKomVG als Vertreter in die Gesellschafterversammlung der Flächenagentur GmbH im Städtequartett Damme, Diepholz, Lohne und Vechta.

 

Der Rat der Stadt Diepholz beschließt einstimmig:

 

11.   Der Rat der Stadt Diepholz wählt nach § 138 Abs. 1 Satz 1 NKomVG den Bürgermeister Florian Marré gemäß § 67 NKomVG als Vertreter in den Verwaltungsrat der Hannoverschen Informationstechnologien Anstalt des öffentlichen Rechts.

Der Rat der Stadt Diepholz beschließt, Herrn Michael Klumpe als Allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters (Verhinderungsvertretung) gemäß § 4 der Anstaltssatzung als Vertreter in den Verwaltungsrat der Hannoverschen Informationstechnologien Anstalt des öffentlichen Rechts zu entsenden.

 

Der Rat der Stadt Diepholz beschließt einstimmig:

 

12.   Der Rat der Stadt Diepholz wählt nach § 138 Abs. 1 Satz 1 NKomVG den Bürgermeister Florian Marré gemäß § 67 NKomVG als Vertreter in das Kuratorium für die Kindergärten.

 

Der Rat der Stadt Diepholz beschließt einstimmig:

 

13.   Der Rat der Stadt Diepholz wählt nach § 138 Abs. 1 Satz 1 NKomVG den Bürgermeister Florian Marré gemäß § 67 NKomVG als Vertreter in die Mitgliederversammlungen von Vereinen.