Beschluss: abgelehnt

Abstimmung: Ja: 2, Nein: 8, Enthaltungen: 1

Der wie folgt lautende Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird abgelehnt.

 

1. Zum gemeindlichen Einvernehmen gemäß §§ 35 und 36 BbauG zur Errichtung von

Mobilfunkmasten auf dem Gebiet der Stadt Diepholz gibt die Stadt Diepholz folgende Stellungnahme ab:

 

Die Stadt Diepholz erteilt das gemeindliche Einvernehmen nur, wenn der Vorhabenträger nachweisen kann, dass die Nutzung vorhandener Bauwerke (Windkraftanlagen) nicht möglich ist. Der Mast ist eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes gemäß § 35 (3) Abs 5 BBauG insbesondere für den Dümmer-Tourismus. Dazu muss der Vorhabenträger zur abschließenden Entscheidung eine Simulation der Sichtachsen und Horizontansichten insbesondere vom Dümmer aus vorlegen. Es muss vertraglich sichergestellt sein, dass die Bahn den Mast auch anderen Mobilfunkanbietern zur Verfügung stellt.

 

2. Die Verwaltung bereitet den Aufstellungsbeschluss eines Bebauungsplan „Masten für

Telekommunikationstechnik“ für die nächste Sitzung des SPU vor.

 

3. Die Stadt Diepholz beteiligt die Öffentlichkeit über eine öffentliche Anliegerversammlung.