Sitzung: 15.08.2018 Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Umwelt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: SV/FD3/037/2018
Der
Verwaltungsausschuss beschließt gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Heede Nr. 5 „An der
Grawiede“. Da es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt, wird das
Verfahren nach § 13a BauGB angewendet. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes
ergibt sich aus der anliegenden Plankarte.
Mit dem Vorhabenträger wird ein städtebaulicher Vertrag zur Übernahme
der Planungskosten geschlossen.