Über die von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgebrachten Bedenken, Anregungen und Hinweise wird entsprechend den Empfehlungen der Abwägung beschlossen.      

 

Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Entwurf zur 1. Änderung und 1. Ergänzung des  Bebauungsplanes Nr. 92 „Junkernhäuser Weg“ zu und beschließt, den Planentwurf mit Begründung gemäß § 3 (2) BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Den Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.