Sitzung: 22.08.2018 Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Umwelt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 5, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: SV/FD3/038/2018
1.
Das
Klimaschutzkonzept wird in der vorliegenden Fassung zur Kenntnis genommen und
beschlossen.
2.
In
den folgenden Handlungsfeldern forciert die Stadt Diepholz den kommunalen
Klimaschutz durch konkrete Maßnahmen:
a.
Im
Rahmen der Sanierung städtischer Gebäude wird der energetische Zustand der
Liegenschaften kontinuierlich verbessert (Fensteraustausch, Fassadendämmung,
Dämmung des Daches, etc.).
b.
Im
Bereich der Anlagentechnik (z.B. Heizungsanlagen, Kompressoren und Pumpen im
Bereich der Kläranlage, etc.) erfolgt sukzessive der Ersatz durch moderne und
somit energiearme Anlagen.
c.
Die
Straßenbeleuchtung wird ebenso sukzessive auf den energiearmen LED-Standard
umgestellt wie die Lichtquellen innerhalb der städtischen Liegenschaften.
d.
Bei
der Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen ist weiterhin eine Umstellung auf Hybrid-
oder E-Fahrzeuge anzustreben, sofern dieses möglich und wirtschaftlich
vertretbar ist.
e.
Bei
der Sanierung von Dächern oder dem Neubau von Gebäuden ist in Kooperation mit
den Stadtwerken Huntetal (oder einem anderen Dritten) die Realisierung von
Photovoltaikanlagen zu prüfen.
f.
In
Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Huntetal (oder einem anderen Dritten) ist
bei dem Neubau von Parkplätzen der Aufbau von E-Ladesäulen zu realisieren.
g.
Durch
vielfältige Informationen auf der Homepage der Stadt Diepholz und einem
Klimaschutz-Flyer sollen die Bürgerinnen und Bürger für den Klimaschutz
sensibilisiert und motiviert werden.
h.
Über
die Mitgliedschaft im Landschaftspflegeverband Diepholzer Land (i.G.) erfolgt
eine aktive Moorpflege und somit ein Beitrag zum Natur- und Klimaschutz. Die
Stadt Diepholz legt einen Flyer über den Moorerlebnispfad auf, mit dem Besucher
und Interessierte zusätzlich für den Klimaschutz sensibilisiert und motiviert
werden können.
3.
Die
Stadt Diepholz implementiert die Funktion eines / einer Klimaschutzbeauftragten
innerhalb der Verwaltung. Die Wahrnehmung dieser Funktion obliegt der
Fachdienstleitung "Bauen".