Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 5, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

1.            Das Klimaschutzkonzept wird in der vorliegenden Fassung zur Kenntnis genommen und beschlossen.

 

2.            In den folgenden Handlungsfeldern forciert die Stadt Diepholz den kommunalen Klimaschutz durch konkrete Maßnahmen:

 

a.    Im Rahmen der Sanierung städtischer Gebäude wird der energetische Zustand der Liegenschaften kontinuierlich verbessert (Fensteraustausch, Fassadendämmung, Dämmung des Daches, etc.).

b.    Im Bereich der Anlagentechnik (z.B. Heizungsanlagen, Kompressoren und Pumpen im Bereich der Kläranlage, etc.) erfolgt sukzessive der Ersatz durch moderne und somit energiearme Anlagen.

c.    Die Straßenbeleuchtung wird ebenso sukzessive auf den energiearmen LED-Standard umgestellt wie die Lichtquellen innerhalb der städtischen Liegenschaften.

d.    Bei der Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen ist weiterhin eine Umstellung auf Hybrid- oder E-Fahrzeuge anzustreben, sofern dieses möglich und wirtschaftlich vertretbar ist.

e.    Bei der Sanierung von Dächern oder dem Neubau von Gebäuden ist in Kooperation mit den Stadtwerken Huntetal (oder einem anderen Dritten) die Realisierung von Photovoltaikanlagen zu prüfen.

f.     In Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Huntetal (oder einem anderen Dritten) ist bei dem Neubau von Parkplätzen der Aufbau von E-Ladesäulen zu realisieren.

g.    Durch vielfältige Informationen auf der Homepage der Stadt Diepholz und einem Klimaschutz-Flyer sollen die Bürgerinnen und Bürger für den Klimaschutz sensibilisiert und motiviert werden.

h.    Über die Mitgliedschaft im Landschaftspflegeverband Diepholzer Land (i.G.) erfolgt eine aktive Moorpflege und somit ein Beitrag zum Natur- und Klimaschutz. Die Stadt Diepholz legt einen Flyer über den Moorerlebnispfad auf, mit dem Besucher und Interessierte zusätzlich für den Klimaschutz sensibilisiert und motiviert werden können.

 

3.            Die Stadt Diepholz implementiert die Funktion eines / einer Klimaschutzbeauftragten innerhalb der Verwaltung. Die Wahrnehmung dieser Funktion obliegt der Fachdienstleitung "Bauen".