Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 28, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Gemäß § 6 Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz (NKAG) i.V.m. § 1 Abs. 3 und § 8 Ziff. 8 der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Diepholz vom 18.05.2017 wird beschlossen, für die Erneuerung und Verbesserung der Straßenbeleuchtung der Straßen

1.       Am Sandstich

2.       Fontheimstraße

3.       Gagelstraße

4.       Ginsterstraße

5.       Langhorststraße

6.       Lohneufer

7.       Moorvogtsweg        und

8.       Zwickertstraße

einen Straßenausbaubeitrag selbstständig zu erheben.