Sitzung: 04.12.2018 Ausschuss für Steuerung und Finanzen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: SV/FIN/018/2018
Nach kurzer Diskussion empfiehlt der Ausschuss für Steuerung und Finanzen einstimmig:
a) Der Jahresabschluss 2017 wird gemäß § 129 (1) NKomVG festgestellt.
Der Ausschuss für Steuerung und Finanzen empfiehlt einstimmig:
b) Das Jahresergebnis des ordentlichen Haushaltes in Höhe von 1.414.564,56 € wird in voller Höhe der Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnisses zugeführt. Das Jahresergebnis des außerordentlichen Haushaltes in Höhe von 514.479,59 € wird in voller Höhe der Überschussrücklage des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.
Der Ausschuss für Steuerung und Finanzen empfiehlt einstimmig:
c) Bei den Sachkonten 11101.4071000 ‚Zuführung zur Rückstellung für nicht in Anspruch genommenen Urlaub, 11101.4072000 ‚Zuführung zur Rückstellung für bestehende Überstunden‘, 11101.4151000 ‚Zuführung zu Pensionsrückstellungen für Versorgungsempfänger‘ und 11101.4161000 ‚Zuführung zur Beihilferückstellung für Versorgungsempfänger‘ werden die fehlenden Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 394.400,00 € nachträglich bereitgestellt. Der Rat stimmt folgenden Mittelerhöhungen im Rahmen der Gesamtdeckung zu:
11101.4071000 zusätzlich 236.900,00 €
11101.4072000 zusätzlich 8.100,00 €
11101.4151000 zusätzlich 126.500,00 €
11101.4161000 zusätzlich 22.900,00 €.
Der Ausschuss für Steuerung und Finanzen empfiehlt einstimmig:
d) Dem Bürgermeister wird ohne Einschränkung für das Haushaltsjahr 2017 Entlastung erteilt.