Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

1.   Die Stadt Diepholz beschließt gemäß § 142 Absatz 3 Satz 1 die anliegende Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Diepholz – Innenstadt“ (Anlage 1).

 

2.   Die Sanierung wird im umfassenden Verfahren durchgeführt. Das Sanierungsgebiet „Diepholz – Innenstadt“ ist im anliegenden Plan blau umrandet. Das Fördergebiet ist violett markiert (Anlage 2).

 

3.   Die Dauer des Sanierungsverfahrens wird gemäß § 142 Absatz 3 Satz 3 auf 15 Jahre befristet (ab Rechtskraft der Sanierungssatzung).