Sitzung: 05.12.2018 Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Umwelt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: SV/FD3/080/2018
a) Entscheidung über die vorgebrachten
Stellungnahmen und Anregungen:
Die von den Behörden, sonstigen Trägern
öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit vorgebrachten Stellungnahmen und
Anregungen werden zur Kenntnis genommen und entsprechend den
Beschlussvorschlägen der im Anhang beigefügten Abwägung berücksichtigt bzw.
zurückgewiesen. Die Grundzüge der Planung bleiben unberührt.
Aufgrund der §§ 1 Abs. 3 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB) und der §§ 10 und 58 des Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) beschließt der Rat der Stadt Diepholz unter Berücksichtigung der getroffenen Entscheidungen zu a) die 1. Änderung und 1. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 92 „Junkernhäuser Weg“, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen als Satzung sowie der dazu ergangenen Begründung.