Der Rat der Stadt Diepholz beschließt die im Entwurf beigefügte Neufassung der „Satzung über die Berufung, die Tätigkeit und die Entschädigung der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Diepholz“ (Gleichstellungsbeauftragten-Satzung).
Der Rat der Stadt Diepholz beschließt die im Entwurf beigefügte Neufassung der „Satzung über die Berufung, die Tätigkeit und die Entschädigung der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Diepholz“ (Gleichstellungsbeauftragten-Satzung).