Sitzung: 20.12.2018 Rat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 27, Nein: 3
Vorlage: SV/FD3/080/2018
a)
Entscheidung über die vorgebrachten Stellungnahmen und Anregungen:
Die
von den Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit
vorgebrachten Stellungnahmen und Anregungen werden zur Kenntnis genommen und
entsprechend den Beschlussvorschlägen der im Anhang beigefügten Abwägung
berücksichtigt bzw. zurückgewiesen. Die Grundzüge der Planung bleiben
unberührt.
Der Rat der Stadt
Diepholz beschließt bei 27 Stimmen und 3 Gegenstimmen:
Aufgrund der §§ 1 Abs. 3 und 10 des
Baugesetzbuches (BauGB) und der §§ 10 und 58 des Nds. Kommunalverfassungsgesetz
(NKomVG) beschließt der Rat der Stadt Diepholz unter Berücksichtigung der
getroffenen Entscheidungen zu a) die 1. Änderung und 1. Ergänzung des
Bebauungsplanes Nr. 92
„Junkernhäuser Weg“, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen
Festsetzungen als Satzung sowie der dazu ergangenen Begründung.