a)      Der Jahresabschluss 2017 wird gemäß § 129 (1) NKomVG festgestellt.

 

Der Rat der Stadt Diepholz beschließt einstimmig:

 

b)      Das Jahresergebnis des ordentlichen Haushaltes in Höhe von 1.414.564,56 € wird in vol­ler Höhe der Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnisses zugeführt. Das Jahreser­gebnis des außerordentlichen Haushaltes in Höhe von 514.479,59 € wird in voller Höhe der Überschussrücklage des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.

 

Der Rat der Stadt Diepholz beschließt einstimmig:

 

c) Bei den Sachkonten 11101.4071000 ‚Zuführung zur Rückstellung für nicht in Anspruch genommenen Urlaub, 11101.4072000 ‚Zuführung zur Rückstellung für bestehende Über­stunden‘, 11101.4151000 ‚Zuführung zu Pensionsrückstellungen für Versorgungsempfän­ger‘ und 11101.4161000 ‚Zuführung zur Beihilferückstellung für Versorgungsempfänger‘ werden die fehlenden Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 394.400,00 € nachträglich bereitgestellt. Der Rat stimmt folgenden Mittelerhöhungen im Rahmen der Gesamt­deckung zu:

11101.4071000 zusätzlich                                                                      236.900,00 €

11101.4072000 zusätzlich                                                                          8.100,00 €

11101.4151000 zusätzlich                                                                      126.500,00 €

11101.4161000 zusätzlich                                                                        22.900,00 €.

 

Rh Parizsky nimmt ab 21:06 am weiteren Verlauf der Sitzung teil.

 

Der Rat der Stadt Diepholz beschließt bei 29 Stimmen und 1 Enthaltung:

 

d) Dem Bürgermeister wird ohne Einschränkung für das Haushaltsjahr 2017 Entlastung erteilt.