a) Der Jahresabschluss 2017 wird gemäß § 129 (1) NKomVG festgestellt.
Der Rat der Stadt
Diepholz beschließt einstimmig:
b) Das Jahresergebnis des ordentlichen Haushaltes in Höhe von 1.414.564,56 € wird in voller Höhe der Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnisses zugeführt. Das Jahresergebnis des außerordentlichen Haushaltes in Höhe von 514.479,59 € wird in voller Höhe der Überschussrücklage des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.
Der Rat der Stadt
Diepholz beschließt einstimmig:
c) Bei den Sachkonten 11101.4071000 ‚Zuführung zur Rückstellung für nicht in Anspruch genommenen Urlaub, 11101.4072000 ‚Zuführung zur Rückstellung für bestehende Überstunden‘, 11101.4151000 ‚Zuführung zu Pensionsrückstellungen für Versorgungsempfänger‘ und 11101.4161000 ‚Zuführung zur Beihilferückstellung für Versorgungsempfänger‘ werden die fehlenden Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 394.400,00 € nachträglich bereitgestellt. Der Rat stimmt folgenden Mittelerhöhungen im Rahmen der Gesamtdeckung zu:
11101.4071000 zusätzlich 236.900,00 €
11101.4072000 zusätzlich 8.100,00 €
11101.4151000 zusätzlich 126.500,00 €
11101.4161000 zusätzlich 22.900,00 €.
Rh Parizsky nimmt ab 21:06 am weiteren Verlauf der Sitzung teil.
Der Rat der Stadt
Diepholz beschließt bei 29 Stimmen und 1 Enthaltung:
d) Dem Bürgermeister wird ohne Einschränkung für das Haushaltsjahr 2017 Entlastung erteilt.