Sitzung: 16.01.2019 Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Umwelt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: SV/FD3/092/2018
Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Entwurf zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Heede Nr. 5 „An der Grawiede“ zu und beschließt, den Planentwurf mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Den Trägern öffentlicher Belange wird gemäß § 4 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Bei der Bauleitplanung handelt es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung (§ 13 a BauGB); eine Umweltprüfung ist aufgrund § 13 a Abs. 2 BauGB nicht erforderlich.