Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Entwurf zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Heede Nr. 5 „An der Grawiede“ zu und beschließt, den Planentwurf mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Den Trägern öffentlicher Belange wird gemäß § 4 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Bei der Bauleitplanung handelt es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung (§ 13 a BauGB); eine Umweltprüfung ist aufgrund § 13 a Abs. 2 BauGB nicht erforderlich.