Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Auf der Grundlage des erarbeiteten Vorentwurfs der Standortanalyse zur Steuerung von Windenergieanlagen werden die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3(1) BauGB) und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (§ 4(1) BauGB) durchgeführt. Neben den Flächenvorschlägen wird den Trägern öffentlicher Belange ein besonderer Hinweis gegeben, dass auch die optionalen Standorte mitgeprüft werden sollen.