a) Entscheidung über die vorgebrachten Stellungnahmen und Anregungen:

Die von den Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit vorgebrachten Stellungnahmen und Anregungen werden zur Kenntnis genommen und entsprechend den Beschlussvorschlägen der im Anhang (Anlage 1 und Anlage 2) beigefügten Abwägung berücksichtigt bzw. zurückgewiesen. Die Grundzüge der Planung bleiben unberührt.

 

b) Satzungsbeschluss:

Aufgrund der §§ 1 Abs. 3 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB) und der §§ 10 und 58 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) beschließt der Rat der Stadt Diepholz unter Berücksichtigung der getroffenen Entscheidungen zu a) den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 94 „Groweg“ (Anlage 3), bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) sowie den textlichen Festsetzungen mit örtlichen Bauvorschriften (Teil B) als Satzung sowie den dazugehörigen Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage  4 und Anlage 5) als Bestandteil sowie die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht (Anlage 6 und Anlage 7).