Sitzung: 20.02.2019 Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Umwelt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 5, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: SV/FD3/003/2019
a) Entscheidung über die vorgebrachten Stellungnahmen und
Anregungen:
Die von den Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange
und der Öffentlichkeit vorgebrachten Stellungnahmen und Anregungen werden zur
Kenntnis genommen und entsprechend den Beschlussvorschlägen der im Anhang
(Anlage 1 und Anlage 2) beigefügten Abwägung berücksichtigt bzw.
zurückgewiesen. Die Grundzüge der Planung bleiben unberührt.
b) Satzungsbeschluss:
Aufgrund der §§ 1 Abs. 3 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB)
und der §§ 10 und 58 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) beschließt
der Rat der Stadt Diepholz unter Berücksichtigung der getroffenen
Entscheidungen zu a) den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 94 „Groweg“
(Anlage 3), bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) sowie den textlichen
Festsetzungen mit örtlichen Bauvorschriften (Teil B) als Satzung sowie den
dazugehörigen Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage 4 und Anlage 5) als Bestandteil sowie die
dazugehörige Begründung mit Umweltbericht (Anlage
6 und Anlage 7).